Ambulante Psychotherapie

Anke Köhler - Ambulante Psychotherapie

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie nach einer von mir durchgeführten Antragstellung. Diese erfolgt nach fünf probatorischen Sitzungen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wie Sie es als Privatpatient/-in gewohnt sind, erfolgt die Rechnungsstellung an Sie und die Erstattung durch Ihre Versicherung liegt in Ihrer Verantwortung.

Ebenso übernimmt die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) die Kosten für eine Psychotherapie nach entsprechender Antragstellung.

Aufgrund meiner Tätigkeit in reiner Privatpraxis ist eine Berechnung über die Versichertenkarte nicht möglich. In Einzelfällen und gerade dann, wenn Ihnen bei Vertragspsychotherapeuten erst nach einer Wartezeit von mehr als 3 Monaten ein Therapieplatz eingeräumt wird, besteht die Möglichkeit einer Antragstellung auf Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag für die Krankenkasse nötig, der nach einem Vorgespräch und maximal fünf probatorsichen Sitzungen gestellt werden kann. Die Kosten dafür werden privat in Rechnung gestellt. Bei Genehmigung des Antrages werden diese rückwirkend von der Krankenkasse übernommen. Das Honorar für Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ).

Beratung und Coaching

Anke Köhler - Beratung und Coaching

Der Preis für Beratungssitzungen wird im Einzelfall vereinbart, lehnt sich jedoch an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an.